Arne Quast
Arne Quast hat Rechtswissenschaft in Greifswald und Göttingen studiert und war vor und während seines Referendariats Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen.
Beruflicher Werdegang
2003 ließ er sich als Rechtsanwalt nieder und war seitdem überwiegend als Mitarbeiter für die Kanzlei Dr. Hall (bis 2019 Jordan & Hall) tätig. Er verfügt damit über langjährige Erfahrung in drittinstanzlichen Rechtsmittelverfahren. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof im Jahre 2025 gründete er mit Dr. Reiner Hall die Sozietät Hall & Quast.
Mitgliedschaften
- Bankrechtliche Vereinigung
- Gesellschaftsrechtliche Vereinigung
- Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe


Dr. Reiner Hall
Nach einer Banklehre bei der Deutschen Bank in Frankfurt a.M., Studium und 1. Staatsexamen in Bonn (wo er auch promoviert wurde) und 2. Staatsexamen in München wurde Reiner Hall 1989 Rechtsanwalt und ist seit 2000 Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof.
Beurteilungen
Auswahl aus JUVE-Handbüchern
„Die Kapazität in Revisionen"
„Exzellente Schriftsätze, angenehme Beratung und Abstimmung"
„Äußerst serviceorientiert"
„Präzise, vorausschauend, taktisch versiert"
„Er bringt auch bei komplexesten Verfahren die entscheidenden Probleme auf den Punkt - tolle Verhandlungsführung"
Mitgliedschaften
- Bankrechtliche Vereinigung (Kuratoriumsmitglied)
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
- DAV-Arbeitsgemeinschaften Bank- und Börsenrecht sowie Insolvenzrecht und Sanierung
- Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe
Veröffentlichungen
Neben verschiedenen Festschriftbeiträgen etc. ist er Mitautor beim ZPO-Kommentar Prütting/Gehrlein und beim Benkard, dem Standardkommentar zum Patentgesetz.
Kanzlei
Die Kanzlei kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Sie steht in der Tradition der 1953 von Dr. Georg Greuner gegründeten und später von Dr. Oliver Brändel und Götz Jordan fortgeführten Anwaltskanzlei am Bundesgerichtshof. Von 2000 bis 2019 bestand sie mit den Partnern Götz Jordan und Dr. Reiner Hall, danach als Einzelkanzlei Dr. Reiner Hall und seit Juli 2025 als Sozietät mit dem Partner Arne Quast.
Als Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof sind wir in allen Bereichen des Zivilrechts tätig. Unser Fokus liegt dabei auf dem Wirtschaftsrecht (mitsamt dem gewerblichen Rechtsschutz). Unsere dortige Expertise wird von den Mandanten, zu denen zahlreiche führende Unternehmen aus dem In- und Ausland zählen, besonders häufig nachgefragt.
Charakteristik
Unser Ziel lautet, jedes uns übertragene Mandat zu dem bestmöglichen Ergebnis zu führen. Dazu stellen wir höchste Qualitätsansprüche an unsere Arbeit und pflegen, wo immer möglich, den Austausch mit den vorinstanzlichen Kollegen. Die Mandanten und die Instanzkollegen schätzen das: Mit vielen hervorragenden Anwälten verbindet unsere Kanzlei eine jahrelange Zusammenarbeit und zu unseren ständigen Mandanten zählen unter anderem namhafte Banken und Sparkassen, Infrastrukturunternehmen, die führenden deutschen Automobilhersteller, Insolvenzverwalter und Versicherungsgesellschaften. Mit der gleichen Intensität wie für diese setzen wir uns aber auch für diejenigen Mandanten ein, die vielleicht nur einmal im Leben einen Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof führen.
Schwerpunkte
Aufgrund unserer Singularzulassung werden wir im Grundsatz nur in Verfahren beim Bundesgerichtshof tätig, also vornehmlich in Revisionen, Nichtzulassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden sowie in Berufungen in Patentnichtigkeitssachen. Bei den von uns betreuten Verfahren sind wir ständig mit den Sachgebieten aller Zivilsenate des Bundesgerichtshofs befasst, wobei eine besondere Ausrichtung auf folgende Rechtsgebiete besteht:
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Kartellrecht
- Marken- und Patentrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Energierecht
- Insolvenzrecht
- Immobilienrecht
Referenzen
Das Branchenmagazin „Juve" führt seit 2011 jährlich Umfragen bei führenden Wirtschaftskanzleien zu den Präferenzen bei BGH-Vertretungen durch. Die Ergebnisse sprechen für sich:
Beurteilungen (für Dr. Reiner Hall) etwa
„Die Kapazität in Revisionen"
„Exzellente Schriftsätze, angenehme Beratung und Abstimmung"
„Äußerst serviceorientiert"
„Präzise, vorausschauend, taktisch versiert"
„Er bringt auch bei komplexesten Verfahren die entscheidenden Probleme auf den Punkt - tolle Verhandlungsführung"
Rangliste der
meistempfohlenen BGH-Kanzleien
(Bis 2019 Kanzlei Jordan & Hall, bis 2025 Kanzlei Dr. Reiner Hall)
DURCHGEHEND
FÜHRENDE POSITIONEN
(PLATZ 1, 2 ODER 3)