Dr. Reiner Hall

Kanzlei

Die Kanzlei kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Sie steht in der Tradition der 1953 von Dr. Georg Greuner gegründeten und später von Dr. Oliver Brändel und Götz Jordan fortgeführten Anwaltskanzlei am Bundesgerichtshof. Von 2000 bis 2019 bestand sie mit den Partnern Götz Jordan und Dr. Reiner Hall.
Als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof bin ich in allen Bereichen des Zivilrechts tätig. Mein Fokus liegt dabei auf dem Wirtschaftsrecht (mitsamt dem gewerblichen Rechtsschutz). Meine dortige Expertise wird von den Mandanten, zu denen zahlreiche führende Unternehmen aus dem In- und Ausland zählen, besonders häufig nachgefragt.

Charakteristik

Mein Ziel lautet, jedes mir übertragene Mandat zu dem bestmöglichen Ergebnis zu führen. Dazu stelle ich höchste Qualitätsansprüche an die Arbeit und pflege, wo immer möglich, den Austausch mit den vorinstanzlichen Kollegen. Die Mandanten und die Instanzkollegen schätzen das: Mit vielen hervorragenden Anwälten verbindet mich eine jahrelange Zusammenarbeit und zu meinen ständigen Mandanten zählen unter anderem namhafte Banken und Sparkassen, Infrastrukturunternehmen, die führenden deutschen Automobilhersteller, Insolvenzverwalter und Versicherungsgesellschaften. Mit der gleichen Intensität wie für diese setze ich mich aber auch für diejenigen Mandanten ein, die vielleicht nur einmal im Leben einen Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof führen.

Person

Nach einer Banklehre bei der Deutschen Bank in Frankfurt a.M., Studium und 1. Staatsexamen in Bonn, 2. Staatsexamen in München bin ich seit 1989 Rechtsanwalt und seit 2000 Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof. Neben verschiedenen Festschriftbeiträgen etc. bin ich Mitautor beim ZPO-Kommentar Prütting/Gehrlein und beim Benkard, dem Standardkommentar zum Patentgesetz. Meine Mitgliedschaften umfassen die Bankrechtliche Vereinigung (Kuratoriumsmitglied), die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), die DAV-Arbeitsgemeinschaften Bank- und Börsenrecht sowie Insolvenzrecht und Sanierung und die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe (Vorstandsmitglied).

Schwerpunkte

Aufgrund meiner Singularzulassung werde ich nur in den Rechtsmitteln zum Bundesgerichtshof tätig, also der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde und der Rechtsbeschwerde, außerdem der Berufung in Patentnichtigkeitssachen. In den von mir betreuten Verfahren bin ich ständig mit den Sachgebieten aller Zivilsenate des Bundesgerichtshofs befasst, wobei eine besondere Ausrichtung auf folgende Rechtsgebiete besteht:

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Kartellrecht
  • Marken- und Patentrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Energierecht
  • Insolvenzrecht
  • Immobilienrecht

Referenzen

Das Branchenmagazin „Juve“ führt seit 2011 jährlich Umfragen bei führenden Wirtschaftskanzleien zu den Präferenzen bei BGH-Vertretungen durch. Die Ergebnisse sprechen für sich:

  • „Die Kapazität in Revisionen“
  • „Äußerst serviceorientiert“
  • „Sehr erfahren und vielseitig“
  • „Präzise, vorausschauend, taktisch versiert“

Rangliste der
meistempfohlenen BGH-Kanzleien
(Bis 2019 Kanzlei Jordan & Hall)

Durchgehend Platz 1 oder 2

Ich vertrete Sie gerne
vor dem Bundesgerichtshof.